- Oct 11, 2013
- 818
- 79
- Category........
- FAM
- Visa Office......
- Vienna
- App. Filed.......
- December 3, 2013
- AOR Received.
- Stage 1 AOR + SA January 8, 2014
- File Transfer...
- January 12, 2014
- Med's Request
- Further Medical Tests Requested: October 24, 2013
- Med's Done....
- October 15, 2013
- Interview........
- Waived
- Passport Req..
- October 20, 2014
- VISA ISSUED...
- October 27, 2014
- LANDED..........
- January 17, 2015
Hi all,
before I ask the question, I just want to give you some details about it. I am a Romanian citizen residing in Germany. When I went to the German authorities to ask for a police clearance, they informed me that I can get a European one instead of a simple German one. Basically, all residents of Germany (and other EU countries) who are nationals of another EU member state (in my case Romania) can request this European police clearance based on a European law of sharing criminal records between states members of EU.
My question is: will CIC reject this certificate and ask for individual ones from each country? In this European police clearance it will state (in German) that I have no criminal record in Germany, and on a separate page (in Romanian) will state that I have no criminal record in my country of birth either, which is Romania.
What do you guys think?
For the German readers of this forum, here is the description: "Bonn. Ab dem 27. April 2012 kann in Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
„Bisher mussten in Deutschland lebende Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mehrere Führungszeugnisse beantragen. Das Europäische Führungszeugnis ist für sie daher eine wichtige Vereinfachung“, begrüßt Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, die Neuregelung. Das Bundesamt führt das Bundeszentralregister und ist damit für die Ausstellung der Führungszeugnisse zuständig. Für die Stellen, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, wie etwa Arbeitgeber oder Justizbehörden sei das Europäische Führungszeugnis ebenfalls eine Erleichterung, erläutert Friehe. Sie könnten nunmehr darauf vertrauen, dass ihnen ein vollständiges Führungszeugnis vorgelegt wird, das alle Verurteilungen der betroffenen Person in der EU enthält. „Damit dient das Europäische Führungszeugnis auch dem allgemeinen Sicherheitsinteresse“, so Friehe.
Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu stellen. Die Gebühr beträgt 17 Euro. Die Meldebehörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamts an den Herkunftsstaat erteilt werden."
before I ask the question, I just want to give you some details about it. I am a Romanian citizen residing in Germany. When I went to the German authorities to ask for a police clearance, they informed me that I can get a European one instead of a simple German one. Basically, all residents of Germany (and other EU countries) who are nationals of another EU member state (in my case Romania) can request this European police clearance based on a European law of sharing criminal records between states members of EU.
My question is: will CIC reject this certificate and ask for individual ones from each country? In this European police clearance it will state (in German) that I have no criminal record in Germany, and on a separate page (in Romanian) will state that I have no criminal record in my country of birth either, which is Romania.
What do you guys think?
For the German readers of this forum, here is the description: "Bonn. Ab dem 27. April 2012 kann in Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
„Bisher mussten in Deutschland lebende Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mehrere Führungszeugnisse beantragen. Das Europäische Führungszeugnis ist für sie daher eine wichtige Vereinfachung“, begrüßt Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, die Neuregelung. Das Bundesamt führt das Bundeszentralregister und ist damit für die Ausstellung der Führungszeugnisse zuständig. Für die Stellen, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, wie etwa Arbeitgeber oder Justizbehörden sei das Europäische Führungszeugnis ebenfalls eine Erleichterung, erläutert Friehe. Sie könnten nunmehr darauf vertrauen, dass ihnen ein vollständiges Führungszeugnis vorgelegt wird, das alle Verurteilungen der betroffenen Person in der EU enthält. „Damit dient das Europäische Führungszeugnis auch dem allgemeinen Sicherheitsinteresse“, so Friehe.
Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu stellen. Die Gebühr beträgt 17 Euro. Die Meldebehörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamts an den Herkunftsstaat erteilt werden."